ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Voraussetzung für die Ergotherapie ist eine Verordnung von Ihrem praktischen Arzt oder Facharzt (z.B. FA für Kinder- und Jugendheilkunde, FA für Handchirurgie, FA für Neurologie und Psychiatrie).

Auf der Verordnung sind
Name des Patienten,
Geburtsdatum,
Diagnose,
Über-/Zuweisung an (Katharina Steinbauer MSc. , 8160 Naas bzw. 8160 Thannhausen) 
und die Therapieempfehlung von 10x Ergotherapie á 30, 45 bzw. 60 Minuten (10x Hausbesuch falls erforderlich) 
anzuführen.

Diese Verordnung nehmen Sie bitte nach Möglichkeit zur ersten Therapieeinheit mit.