TERMINVERHINDERUNG

Zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes Ihrer Behandlung ist es notwendig, dass die vereinbarten Termine und Behandlungszeiten exakt eingehalten werden.

Ich ersuche Sie daher, vereinbarte Termine, die von Ihnen nicht eingehalten werden können, zeitgerecht – also spätestens 24 Stunden im Voraus – abzusagen. Bei Absagen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, behalte ich mir vor, ein Ausfallshonorar in der Höhe der Tarifhöhe zu verrechnen. Dieses kann nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden, sondern muss selbst erstattet werden.