KOSTEN


Mit der ÖGK, der BVAEB und der SVS bestehen Kassenverträge, weshalb bei Bewilligung eine Direktabrechnung möglich ist.
Für meine Klient*innen werden aufgrund der Verträge die Behandlungskosten (für Versicherte der ÖGK sowie bei den Kindern auch von der BVAEB und der SVS) vollständig bzw. bis auf Ihren Selbstbehalt (Erwachsene von der BVAEB und SVS) übernommen.